ALLGEMEINE
GESCHÄFTS-BEDINGUNGEN
(AGB)
Einzelunternehmung durch Bröker, Paulina // Studio Ora
Studioanschrift: Grasweg 6a, 22299 Hamburg
Geschäftsführerin: Paulina Bröker
E-Mail: paulina@studio-ora.de
§1 Geltungsbereich
(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen der Einzelunternehmung durch Bröker, Paulina // Studio Ora (nachfolgend "Studio Ora") und seinen Kund:innen (nachfolgend "Kunden").
(2) Kunden sind alle Personen, die Leistungen von Studio Ora nutzen, unabhängig davon, ob sie Kurse, Mitgliedschaften, Karten, Credits oder andere Berechtigungen erworben haben.
(3) Abweichende Regelungen gelten nur, wenn sie von Studio Ora in Textform bestätigt wurden.
§2 Vertragsschluss & Buchungen
(1) Buchungen für Kurse, Mitgliedschaften, Karten und Events erfolgen über den Bsports Manager, betrieben von BSPORT SAS, 30/32 boulevard de Sébastopol, 75004 Paris - Frankreich. Mit Nutzung des Systems akzeptiert der Kunde die dort geltenden Bedingungen.
(2) Zusätzlich können Buchungen über angeschlossene Plattformen wie Classpass, Wellpass und Urban Sports Club (USC) erfolgen. Für das Rechtsverhältnis zwischen Kunden und Aggregatoren sind ausschließlich die AGB des jeweiligen Anbieters maßgeblich; Studio Ora ist daran nicht beteiligt.
(3) Ein Vertrag zwischen dem Kunden und Studio Ora kommt zustande, sobald die Buchung im jeweiligen System (Bsports oder Aggregator) erfolgreich bestätigt wurde.
(4) Bei ausgebuchten Kursen können Kunden eine Wartelistenoption nutzen. Erfolgt ein automatischer Nachrückvorgang durch Bsports oder - sofern verfügbar - durch einen Aggregator, wird die Buchung verbindlich, sobald der Platz im Kurs zugeteilt wird.
Ein manuelles Nachrücken durch Studio Ora führt nur dann zu einer verbindlichen Buchung, wenn der Kunde dem ausdrücklich zustimmt. Mit der erfolgreichen Platzvergabe gelten die Stornierungs- und Teilnahmebedingungen dieser AGB.
§3 Widerrufsrecht
(1) Kunden, die über Bsports online Leistungen oder Produkte buchen oder erwerben, steht – soweit es sich um einen Fernabsatzvertrag handelt – ein Widerrufsrecht von 14 Tagen nach den gesetzlichen Vorschriften zu. Die Widerrufsfrist beginnt an dem Tag, an dem der Vertrag abgeschlossen wird.
(2) Zur Ausübung des Widerrufsrechts muss der Kunde Studio ora eine eindeutige Widerrufserklärung in Textform übermitteln an:
Studio Ora
Grasweg 6a
22299 Hamburg
oder per E-Mail (Kontaktadresse gemäß Website/Impressum).
(3) Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Kunde innerhalb der Widerrufsfrist bereits Leistungen in Anspruch nimmt, z. B. durch Teilnahme an Kursen, Trainings oder durch Einlösung von Credits.
(4) Im Falle eines wirksamen Widerrufs erstattet Studio Ora alle bereits geleisteten Zahlungen innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Widerrufserklärung. Die Rückerstattung erfolgt über das bei der ursprünglichen Buchung verwendete Zahlungsmittel, sofern nichts anderes vereinbart wird.
§4 Leistungen
(1) Studio Ora bietet insbesondere folgende Leistungen an:
-
Pilates-Gruppenkurse,
-
Personal Training (Einzel- oder Kleingruppensessions),
-
Events und Sonderformate
(2) Das aktuell buchbare Angebot (Kursplan, Formate, Preise) ist über die Website, Bsports und ggf. angeschlossene Aggregatoren einsehbar.
(3) Die Teilnahme an Kursen ist in der Regel Personen ab 18 Jahren vorbehalten. Eine Teilnahme Minderjähriger kann im Ausnahmefall mit schriftlicher Einwilligung der Erziehungsberechtigten und ggf. deren Begleitung gestattet werden; hierüber entscheidet Studio Ora nach eigenem Ermessen.
(4) Es besteht kein Anspruch auf die Durchführung eines Kurses durch eine bestimmte Trainerin/einen bestimmten Trainer oder zu einer festgelegten Uhrzeit. Änderungen im Kursplan bleiben vorbehalten.
(5) Ausstattung und Hygiene
-
Die Trainingsmatten werden von Studio Ora gestellt.
-
Für das Training ist ein eigenes Handtuch mitzubringen; auf Wunsch können Handtücher gegen eine Gebühr gemietet werden.
-
Bei Nichteinhaltung der Hygienevorgaben kann Studio Ora den Zutritt zum Kurs verweigern; in diesem Fall verfällt die gebuchte Einheit.
§5 Karten, Credits und Mitgliedschaften
(1) Studio Ora bietet u. a. Einzelbuchungen (Drop-Ins), Mehrfachkarten, Credit-Modelle und Mitgliedschaften an.
(2) Die Mindestlaufzeit von Mitgliedschaften beträgt, sofern nicht anders angegeben, 3 Monate.
(3) Die jeweils gültigen Preise und Konditionen ergeben sich aus den Angaben bei Bsports und auf der Website.
§5.1 Gültigkeit und Verfall
-
Karten und Credits können nur innerhalb der bei Kauf angegebenen Gültigkeitsdauer verwendet werden.
-
Nach Ablauf nicht genutzte Einheiten verfallen ersatzlos; ein Anspruch auf Erstattung oder Verlängerung besteht nicht.
-
Karten, Credits und Mitgliedschaften gelten ausschließlich für die im System registrierte Person und dürfen nicht an Dritte übertragen oder weitergegeben werden.
§5.2 Nutzungseinschränkungen & Pausen
-
Karten und Mitgliedschaften gelten nicht automatisch für Events oder Sonderformate; Ausnahmen werden ausdrücklich gekennzeichnet.
-
Eine vorübergehende Aussetzung (Pause) einer Mitgliedschaft kann in Einzelfällen, z. B. bei Schwangerschaft oder erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen, nach Vorlage eines geeigneten Nachweises und Zustimmung von Studio Ora gewährt werden.
-
Bei Unlimited-Mitgliedschaften kann – nach Rücksprache und Genehmigung – eine Pause von bis zu einem Monat je Zeitraum eingerichtet werden.
-
Wird eine Pause gewährt, verlängert sich die Mindestlaufzeit um die Dauer der Aussetzung.
§5.3 Unübertragbarkeit
Mitgliedschaften und sonstige Nutzungsrechte sind personengebunden. Eine Übertragung der Mitgliedschaft auf Dritte ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Studio Ora möglich.
§ 6 Zahlung
(1) Zahlungen für Kurse, Karten, Credits, Mitgliedschaften und Events erfolgen in der Regel über Bsports (z. B. SEPA-Lastschrift, Kreditkarte, Sofortzahlung, PayPal) oder über die Zahlungswege der jeweiligen Aggregatoren (ClassPass, USC, Wellpass).
(2) Mitgliedschaftsbeiträge werden regelmäßig im Voraus abgerechnet; der konkrete Abbuchungstermin ergibt sich aus den bei Abschluss gewählten Einstellungen.
(3) Gerät ein Kunde mit einem Betrag in Verzug, der zwei monatlichen Mitgliedsbeiträgen entspricht, ist Studio Ora berechtigt, die Mitgliedschaft aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Offene Forderungen bleiben hiervon unberührt.
(4) Entstehen aufgrund von Rücklastschriften, fehlerhaften Zahlungsdaten oder nicht gedeckten Konten zusätzliche Kosten (z. B. Bank- oder Dienstleistungsgebühren), sind diese vom Kunden zu tragen.
§ 7 Stornierung & Absage
(1) Kunden können eine gebuchte Einheit bis spätestens 24 Stunden vor Kursbeginn über das jeweils genutzte Buchungssystem (Bsports oder Aggregator) kostenfrei stornieren.
(2) Erfolgt die Stornierung nach Ablauf dieser Frist oder erscheint der Kunde nicht zum gebuchten Termin („No-Show“), gilt die Einheit als verbraucht; eine Rückerstattung oder Gutschrift erfolgt nicht.
(3) Bricht der Kunde eine Stunde freiwillig vorzeitig ab, begründet dies keinen Anspruch auf (teilweise) Rückzahlung.
(4) Muss Studio Ora einen Kurs aus organisatorischen oder betrieblichen Gründen absagen, bleibt der Anspruch des Kunden auf eine gleichwertige Leistung bestehen. In diesem Fall wird eine Gutschrift erteilt oder ein Ersatztermin angeboten.
§ 8 Verfügbarkeit & Schließzeiten
(1) Studio Ora kann Kursinhalte, Kurszeiten, Formate sowie Trainer:innen bei Bedarf anpassen. Ein Anspruch auf unveränderten Kursplan, bestimmte Kurszeiten oder bestimmte Trainer:innen besteht nicht.
(2) Das Studio kann geschlossen sein:
-
an gesetzlichen Feiertagen,
-
an bis zu zehn Tagen pro Kalenderjahr, insbesondere für Renovierungs- oder Instandhaltungsarbeiten,
-
sowie bei sonstigen dringenden betrieblichen Erfordernissen.
Schließungen werden rechtzeitig per Aushang im Studio, über die Website oder das Buchungssystem kommuniziert.
(3) Aus den genannten Schließzeiten ergibt sich kein Anspruch auf Beitragsminderung, Verlängerung von Mitgliedschaften oder Erstattung anteiliger Entgelte.
§ 9 Kündigung von Mitgliedschaften
(1) Kündigungen von Mitgliedschaften bedürfen der Textform (z. B. per E-Mail oder Brief) und sind gegenüber Studio Ora zu erklären.
(2) Die ordentliche Kündigung muss spätestens vier Wochen vor Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit zugehen.
(3) Geht keine fristgerechte Kündigung ein, verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch jeweils um einen weiteren Monat.
(4) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann die Mitgliedschaft mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 10 Haftung
§10.1 Grundsätzliche Haftung
(1) Studio Ora haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht werden.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Studio Ora nur, wenn eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags wesentlich ist. In diesen Fällen ist die Haftung der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
(4) Im Übrigen besteht für Fälle einfacher Fahrlässigkeit keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.
§10.2 Persönliche Gegenstände & Spinde
(1) Kunden verwahren ihre persönlichen Sachen eigenverantwortlich.
(2) Die Bereitstellung von Spinden begründet kein Verwahrungsverhältnis. Studio Ora haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von Gegenständen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
(3) Spinde sind ausschließlich für die Dauer des jeweiligen Studioaufenthalts zu nutzen. Werden Spinde länger oder unberechtigt belegt, kann Studio Ora diese öffnen und räumen; hierdurch entstehende Kosten können dem Kunden auferlegt werden.
§10.3 Gesundheitliche Risiken
(1) Die Teilnahme an allen Angeboten erfolgt in eigener Verantwortung des Kunden.
(2) Jede Person ist selbst dafür verantwortlich, ihre körperliche und gesundheitliche Belastbarkeit zu überprüfen. Bei Vorerkrankungen oder Unsicherheiten wird empfohlen, ärztlichen Rat einzuholen.
(3) Für gesundheitliche Beeinträchtigungen, die auf eine ungeeignete körperliche Verfassung des Kunden zurückzuführen sind, übernimmt Studio Ora keine Haftung.
(4) Die von Studio Ora eingesetzten Geräte und Räumlichkeiten werden regelmäßig kontrolliert und gewartet, um einen sicheren Trainingsbetrieb zu gewährleisten.
§10.4 Schäden durch Kunden
Kunden haften für sämtliche Schäden, die sie vorsätzlich oder fahrlässig an Einrichtungen, Geräten oder sonstigem Eigentum von Studio Ora verursachen. Entstehende Reparatur- oder Ersatzkosten sind zu erstatten.
10.5 Ausfall von Angeboten, höhere Gewalt & behördliche Maßnahmen
(1) Wird der Betrieb durch Umstände beeinträchtigt, die außerhalb des Einflussbereichs von Studio Ora liegen (z. B. höhere Gewalt, Pandemien, behördliche Anordnungen, technische Störungen), besteht kein Anspruch auf Schadensersatz oder automatische Beitragsminderung.
(2) Studio Ora kann in solchen Fällen nach eigenem Ermessen Ersatzleistungen anbieten, z. B. digitale Kurse, alternative Termine oder Gutschriften. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
(3) Sollte über einen längeren Zeitraum keine Leistungserbringung möglich sein, kann Studio Ora kulante Lösungen anbieten, z. B. anteilige Kompensationen oder eine außerordentliche Beendigung des Vertrags.
10.6 Ausschluss weiterer Ansprüche
Soweit rechtlich zulässig, sind weitergehende Ansprüche, insbesondere für mittelbare Schäden, Folgeschäden, reine Vermögensschäden oder entgangenen Gewinn, ausgeschlossen.
§ 11 Foto- & Videoaufnahmen
(1) In den Räumlichkeiten von Studio Ora und während der Kurse können Foto- und Videoaufnahmen zu Kommunikations- und Werbezwecken erstellt werden.
(2) Kunden räumen Studio Ora hieran ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, einfaches Nutzungsrecht ein. Dies umfasst insbesondere die Verwendung in Online- und Printmedien, Social-Media-Kanälen sowie Präsentationen. Ein Vergütungsanspruch entsteht dadurch nicht.
(3) Kunden, die nicht auf Bild- oder Videoaufnahmen erscheinen möchten, teilen dies bitte vor Kursbeginn dem Studio-Team mit.
(4) Ein Anspruch auf nachträgliche Entfernung bereits veröffentlichter Inhalte besteht grundsätzlich nicht.
§ 12 Urheberrecht
(1) Alle von Studio Ora erstellten oder bereitgestellten Inhalte (z. B. Trainingskonzepte, Kursunterlagen, Videos, Texte, Programme) sind urheberrechtlich geschützt.
(2) Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Studio Ora dürfen diese Inhalte weder vervielfältigt, weitergegeben, veröffentlicht noch zu eigenen gewerblichen Zwecken genutzt werden.
(3) Verstöße können Schadensersatzansprüche nach sich ziehen; die Geltendmachung weiterer rechtlicher Schritte bleibt vorbehalten.
§ 13 Werbeaktionen & Rabatte
(1) Aktionen, Preisnachlässe und spezielle Angebote von Studio Ora gelten ausschließlich innerhalb des jeweils bekanntgegebenen Zeitraums und unter den dort genannten Bedingungen.
(2) Die Kombination mehrerer Rabatte oder Aktionen ist nur möglich, wenn dies ausdrücklich angegeben wird.
§ 14 Rechtswahl & Gerichtsstand
(1) Auf das Vertragsverhältnis zwischen Studio Ora und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung; das UN-Kaufrecht (CISG) wird nicht angewendet.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder hat keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Weitere Absprachen, die nicht in diesen AGB enthalten sind, bestehen nicht. Ergänzungen oder Änderungen dieser AGB bedürfen der Textform, soweit keine strengere Form vorgeschrieben ist.
(2) Sollte eine Regelung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt der übrige Inhalt unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt, soweit möglich, eine Regelung, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
(3) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die über die Website der EU-Kommission erreichbar ist. Kunden können diese Plattform zur Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Verträgen nutzen.
(4) Studio Ora ist weder verpflichtet noch grundsätzlich bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Das Studio ist jedoch stets bemüht, Meinungsverschiedenheiten im direkten Austausch einvernehmlich zu klären.
(5) Studio Ora kann diese AGB aus rechtlichen oder organisatorischen Gründen anpassen. Über wesentliche Änderungen werden Kunden mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten über das Buchungssystem oder per E-Mail informiert. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die geänderten AGB als akzeptiert. Auf das Widerspruchsrecht und die Folgen des Schweigens wird gesondert hingewiesen.